Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Fahrplan für die vorsichtige Wiederöffnung der Landesmusikschulen nun fixiert ist. Unser Stufenplan orientiert sich dabei an den gleichen Prinzipien wie im Regelschulwesen.
Aus diesem Grund werden wir am 18.Mai 2020 mit Einzelunterricht für Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Tasteninstrumente und Schlaginstrumente wieder beginnen. Damit enden bei diesen Fächern auch die Beurlaubungen. Sollte Ihnen der Besuch der Musikschule noch nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit der Lehrperson Kontakt auf, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Da die Situation bei Blasinstrumenten und Gesang hinsichtlich einer möglich höheren Gefährdungslage in Expertenkreisen noch nicht geklärt ist, dürfen wir diese Fächer in der Musikschule derzeit noch nicht unterrichten. Hier wird nach Möglichkeit der Fernunterricht fortgesetzt. Wenn Ihr Kind aktuell beurlaubt ist, geben Sie bitte Ihrer Lehrperson bekannt, ob Sie nun Fernunterricht wünschen.
Ob und wann in diesem Semester für Blasinstrumente, Gesang und für Großgruppenfächer (Tanz, Musikalische Früherziehung, Singschule, Orchester, Musikkunde,...) wieder Präsenzunterricht stattfinden kann, bleibt noch offen. Über mögliche weitere Schritte wird baldmöglichst entschieden.
All jene, die sich eine raschere Öffnung der Musikschulen erhofft haben, bitte ich um Verständnis für die stufenweise und vorsichtige Vorgangsweise. Die Entscheidung wurde in Verantwortung für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, deren Familien und des Lehrerkollegiums getroffen.
Unterrichtszeiten:
Nach Möglichkeit sollte der Stundenplan, der vor der Schulschließung im März gültig war, fortgesetzt werden. Die Musikschulen werden sich um Flexibilität bemühen, um die Vorgaben einhalten und auf die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können (z.B. durch das Aufteilen von Zweiergruppenunterricht in kürzere Einzelunterrichte).
Hygiene-Regeln
• Bei Betreten der Musikschule ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.
• Die Schülerinnen und Schüler warten vor dem Unterrichtzimmer, bis sie von der Lehrperson abgeholt werden. (In einigen Schulen mit engen Gängen und Foyers wird von der Musikschulleitung eine andere Form der Abholung festgelegt.)
• Diese wird zu Beginn und am Ende des Unterrichts darauf achten, dass die Schülerinnen und Schüler sich die Hände gründlich waschen bzw. desinfizieren.
• Eltern und Begleitpersonen sollen die Musikschule nur in besonderen Fällen betreten (z.B. wenn ein schweres Instrument getragen werden muss,...).
• Die Anwesenheit der Eltern im Unterricht ist nur in pädagogisch notwendigen Fällen und nach Absprache mit der Lehrperson möglich.
• Bitte helfen Sie mit, dass möglichst wenig Menschen gleichzeitig im Haus sind und dass der erforderliche Abstand unbedingt eingehalten wird!
• Ein Aufenthalt in Foyers, Gängen etc. ist möglichst zu vermeiden. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich auf direktem Weg zu ihrem Unterrichtsraum begeben und nach Beendigung des Unterrichts das Gebäude umgehend zu verlassen.
• Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre eigenen Noten, Schreibutensilien, Sticks (bei Schlagwerk) und nach Möglichkeit ihr eigenes Instrument mit.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass einige Schulinstrumente (z.B. Harfe) von Schülerinnen und Schülern vorläufig nicht benutzt werden können, weil die laufende Desinfektion nicht ohne Schädigung der Instrumente möglich ist. Sollte das Mitbringen eigener Instrumente nicht möglich sein, informieren Sie bitte die Lehrperson, damit individuelle Vereinbarungen getroffen werden können.
Krank? – dann bitte zu Hause bleiben!
Wer Krankheitssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber,...) verspürt, muss vorsorglich zu Hause bleiben und sich auskurieren. Falls doch ein Kind mit Krankheitssymptomen zum Unterricht kommen sollte, werden wir die Eltern verständigen und um Abholung des Kindes ersuchen.
Umgang mit Risikogruppen
Lehrpersonen, die ein ärztliches COVID-19 Risiko-Attest vorlegen, können bei entsprechender Anordnung durch die Direktorin /den Direktor der Landesmusikschule Fernunterricht erteilen.
Schülerinnen und Schüler, die der Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch hin weiterhin Fernunterricht erhalten bzw. weiterhin beurlaubt bleiben.
PRÜFUNGEN: Grundsätzlich werden wir nur jene Übertrittsprüfungen durchführen, die unbedingt notwendig sind. Alle anderen Prüfungen werden auf Herbst verschoben, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend Vorbereitungszeit erhalten, die Korrepetition gut geplant werden und der Ablauf der Prüfungen im gewohnten Rahmen erfolgen kann.
Mit der Teilnahme am Unterricht erklären Sie Ihr Einverständnis zu den Unterrichtsbedingungen und zur Beachtung dieser Bestimmungen.
Für Fragen stehen die Lehrpersonen, das Sekretariat und die Direktion der Musikschule gerne zur Verfügung. Wir ersuchen Sie möglichst telefonisch oder per Email mit uns in Kontakt zu treten.
Ich bin sicher, dass uns gemeinsam die Wiederöffnung der Musikschulen gelingen wird, und ich danke Ihnen herzlich für Ihren wertvollen Beitrag dazu.
Wir werden Sie über neue Entwicklungen gerne wieder informieren.
Mit besten Grüßen
Ihr
Karl Geroldinger
Direktor des Oö. Landesmusikschulwerkes